A3 Lärmschutz

Änderungsantrag

Änderungsantrag zu Top 3 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 21.10.2014; Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesautobahn A 3 „Nürnberg – Passau“ 6-streifiger Ausbau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof Betr.-km 491,640 bis Betr.-km 506,300 bzw. A 3_1020_0,033 bis A 3_1120_1,264 in der Stadt Regensburg sowie Stadt Neutraubling, Gemeinden Pentling, Barbing, Mintraching und Pfatter – jeweils im Landkreis Regensburg Planfeststellung nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit Art 73 BayVwVfG

Die Unterzeichner stellen zum o.g. Tagesordnungspunkt der morgigen Sitzung folgende Änderungsanträge mit der Bitte, die Stellungnahme der Stadt gegenüber der Regierung der Oberpfalz im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Bundesautobahn A 3 „Nürnberg – Passau“ 6-streifiger Ausbau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof entsprechend zu ergänzen:

Im Bereich Spandauer Straße Schöneberger Straße ist ein neuer Lärmschutzwall + höhere Wand als bisher zu bauen, Variante 9, 10 oder 11 und in Richtung Markomannenstraße zu verlängern.
Begründung: Zwischen dem vorhandenen Wall und der Wand klafft eine Lücke, vorhandenes Dämmmaterial in Wand ist nicht mehr wirksam, Der Wall ist nicht entsprechend verdichtet, er sinkt ständig nach.
Ein Schutz der gesamten Siedlung mit Ausnahme der Hochhäuser wäre möglich.

Auf der Burgweintinger Seite ist die Lärmschutzwand von der Markomannstraße in Richtung Unterislinger Weg zu verlängern.
Begründung: Schutz des neuen Baugebiets Burgweinting Nordwest III.

Auf Burgweintinger Seite ist die Lücke in der Lärmschutzwand bei der Eisenbahnunterführung zu schließen.
Grund: Schutz für das Dorfgebiet Burgweinting.

Das Brückenbauwerk Irl sollte aus Irl rausverlegt werden in Richtung Hiendl/Globus. Hierzu ist parallel zum Planfeststellungsverfahren Ausbau der BAB A3 ein städtischen Verfahren für die neue Brücke mit Anschlussstraßen einzuleiten.

Begründung:

Der vorhandene Durchgangsverkehr durch Irl wird vermieden. Eine neue Brücke wäre für die Stadt ohne Kosten.

Mehrkosten für die Stadt entstehen nur durch die Verlängerung der Leibnitzstraße und die Verlängerung der Sulzfeldstraße auf der Hiendl Seite.

Der Lärmschutz im Bereich Irl kann dadurch verbessert werden, da die Lücke auf der jetzigen Brücke vermieden wird.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.