Änderungsantrag TOP 2 Konzept zur Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe – Perspektive auch für die Aussiger Straße

Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, 31. März 2022

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 7 im Sachverhalt genannten Einzelprojekte zu prüfen und unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Schaffung von personellen Ressourcen entsprechende Maßnahmenbeschlüsse herbeizuführen.

2. Über den Umsetzungsstand ist dem Ausschuss für Soziales und Stiftungsangelegenheiten jährlich, beginnend im Jahr 2023, zu berichten.

3. Der Beschluss vom 20.02.2020 (VO/20/16399/50) zum Neubau der Notwohnanlage in der Aussiger Straße wird zurückgestellt, bis absehbar ist, ob die unter Ziffer 7 im Sachverhalt genannten Einzelprojekte, die tatsächlich umgesetzt werden, ausreichen, um den Bedarf an Unterbringung zu decken.

4. Als Sofortmaßnahme soll die Notwohnanlage in der Aussiger Straße eine aufsuchende Sozialberatung erhalten und dringend notwendige Renovierungen umgehend durchgeführt werden, um eine menschenwürdige Unterbringung sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales und Stiftungsangelegenheiten einen entsprechenden Maßnahmenbeschluss vorzulegen.

Begründung:

Am 20. Februar 2020 hat der Stadtrat einen Bericht der Verwaltung zur Situation in der Notwohnanlage in der Aussiger Straße zur Kenntnis genommen. Im Bericht der Verwaltung heißt es: „Es befinden sich Gemeinschaftsduschen im Keller, in den jeweiligen Wohnungen sind lediglich Toiletteneinrichtungen und ein Kaltwasseranschluss vorhanden und keine Heizung (…) In einigen Wohnungen ist (…) immer wieder Schimmelbefall festzustellen (…) Sanitäre Anlagen und Heizungssystem fehlen im Gebäudebestand bzw. sind nur im Keller vorhanden, müssten aber in zeitgemäßen Wohnungen nachgewiesen werden. „Weiter heißt es im Bericht der Verwaltung: „Ein speziell auf die Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnittenes soziales Angebot besteht für die Notwohnanlage der Aussiger Straße aktuell nicht.“

Vor dem Hintergrund der unveränderten Situation in der Notwohnanlage in der Aussiger Straße wäre es unverantwortlich, den Beschluss des Stadtrats vom 20. Februar 2020 (VO/20/16399/50) aufzuheben, ohne allen Bewohner*innen eine Perspektive zu bieten.Aktuell sind in der Notwohnanlage in der Aussiger Straße 56 Minderjährige verteilt auf insgesamt 25 Familien untergebracht. Die Verwaltung geht basierend auf den bisherigen Belegungs- und Auslastungszahlen von einem Bedarf von Unterbringungseinheiten für 35 Familien aus.

Das angedachte Chancen-Haus in der Augsburger Straße deckt nach dem derzeitigen Planungsstand lediglich einen Bedarf von maximal 20 Unterbringungseinheiten für Familien ab. Selbst wenn das Chancen-Haus wie geplant im Jahr 2025 fertiggestellt wird, kann damit der von der Verwaltung ermittelte Bedarf nicht gedeckt werden. Die Bewohner*innen in der Notwohnanlage in der Aussiger Straße sollen deshalb mit einer aufsuchenden Sozialberatung und dringend notwendigen Renovierungen als Sofortmaßnahmen unterstützt werden. Die Vewaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales und Stiftungsangelegenheiten einen entsprechenden Maßnahmenbeschluss vozulegen.

Der Beschluss zum Neubau der Notwohnanlage in der Aussiger Straße soll zurückgestellt werden, da bisher noch nicht absehbar ist, welche der unter Ziffer 7 im Sachverhalt genannten Einzelprojekte tatsächlich umgesetzt werden, wann die Umsetzung erfolgt und ob die umgesetzten Einzelprojekte tatsächlich ausreichen, um den Bedarf an Unterbringung für alle Zielgruppen zu decken.

Initiative: Wiebke Richter, Theresa Eberlein, Daniel Gaittet

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