Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, 31. März 2022
Das Konzept wird dahingehend geändert, dass eine behindertengerecht gestaltete Wohneinheit für eine (größere) Familie mit Bedarf an Barrierefreiheit angeboten und reserviert vorgehalten wird. Auch alle Gemeinschaftsflächen und Beratungsräume müssen barrierefrei erreichbar sein.
Begründung:
In Regensburg herrscht ein eklatanter Mangel an barrierefreiem Wohnraum für Familien. Für Sozialwohnungen sowie für große Neubau-Komplexe ist ein Prozentsatz an behindertengerecht gestalteten Wohnungen zwar vorgeschrieben, dies wird jedoch zum allergrößten Teil mit kleineren Einheiten abgedeckt, wie etwa Zweiraum-Wohnungen für ältere Ehepaare.
Für vier- bis sechsköpfige Familien mit zum Beispiel einem Elternteil oder einem Kind im Rollstuhl steht nur sehr wenig Wohnraum zur Verfügung, wodurch diese Familien besonders schnell in eine Notlage geraten können. Sie benötigen besonderen Schutz und Unterstützung, daher sollte das speziell für wohnungslose Familien geplante Projekt auch diesen Aspekt berücksichtigen.
Um ein inklusives Miteinander und die Teilhabe an allen sozialen Situationen zu gewährleisten, ist weiter darauf zu achten, dass alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Wohnanlage und Beratungsräume barrierefrei nutzbar sind.
Initiative: Wiebke Richter, Daniel Gaittet, Theresa Eberlein
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