Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, 31. März 2022
Das geplante Raumkonzept wird dahingehend geprüft, abgeschlossene Wohneinheiten mit jeweils eigenen Sanitär- und Kücheneinrichtungen zu erstellen. Die Wohneinheiten sollen so konzipiert sein, dass sie für Familien verschiedener Größe vorgehalten und bei Bedarf auch miteinander kombiniert werden können. Lediglich ausgewiesene Gemeinschaftsflächen sind zum Zwecke der sozialen Begegnung gemeinsam nutzbar.
Begründung:
Besonders für Familien sind weder Sanitär- noch Kücheneinrichtungen für eine konfliktfreie gemeinschaftliche Nutzung geeignet. Gerade im Bereich von grundsätzlichen Bedürfnissen, sollte ein Mindestmaß an Privatsphäre gewährleistet werden. Die Zugänglichkeit für Sozialberatung und soziale Gemeinschaftsaktivitäten kann und sollte auf andere Art und Weise angeregt werden.
Initiative: Wiebke Richter, Theresa Eberlein, Daniel Gaittet
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