Abwrackprämie für Fahrräder

Folgenden Antrag bitten wir im zuständigen Gremium zu behandeln:
Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Stadt Regensburg gewährt eine Abwrackprämie für Fahrräder in Höhe von 50 Euro pro Rad. Die Prämie wird vom Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im städtischen Recyclinghof an der Markomannenstraße ausbezahlt.

2. Für den Erhalt der Prämie gelten folgende Voraussetzungen:
a) Zum Erhalt der Prämie müssen folgende Dinge mitgebracht werden:
– der Originalbeleg eines ab 1. Mai 2009 bei einem Regensburger Radfachhandel (keine Discounter-Ketten, keine Online-Bestellungen) neu gekauften City-Bikes (keine Rennräder, Mountainbikes, Kinderräder)
– der eigene Personalausweis zum Nachweis des Wohnortes (nur Regensburgerinnen und Regensburger erhalten die Prämie)
– ein im Grundzustand fahrbereites Alt-Rad (keine Abgabe von Fahrradteilen wie Rahmen oder Lenker möglich, keine Abgabe von Kinderrädern, Dreiräder oder dergleichen)
b) Pro Person wird die Prämie nur einmal ausbezahlt.
c) Die Prämie wird nur an erwachsene Personen ausbezahlt.

3. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

4. Vorerst ist die Abwrackprämie auf 100 Räder beschränkt. Die Prämie wird an die ersten 100 Personen ausbezahlt, die mit Ausweis, Altrad und Originalbeleg in den Wertstoffhof kommen. Reservierungen oder schriftliche Anträge sind nicht möglich.

Begründung:

Eine kommunale Abwrackprämie für Fahrräder stellt einen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs in Regensburg dar. Zudem wirkt sie positiv für den Regensburger Radfachhandel.

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