Der Bebauungsplan wird wie folgt abgeändert:
1) Die zu fällenden Bäume werden entsprechend ihrer Grünmasse, nicht entsprechend ihrer Anzahl ersetzt.
2) Der Bebauungsplan wird um ein Versickerungskonzept ergänzt, um die Versickerung auf den jeweils eigenen Grundstücksflächen sicherzustellen.
3) Der Bebauungsplan wird um eine PV-Pflicht ergänzt, die die gesamte Dachfläche umfasst.
Begründung:
Obgleich die Verlagerung von Transportgütern von der Straße auf die Schiene sehr zu begrüßen ist, lässt der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes noch Spielraum für Verbesserungen offen. Kriterien der Nachhaltigkeit sollten konsequent umgesetzt werden.
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