Änderungsantrag I zu TOP 11, Einführung hybrider Stadtratssitzungen

„Die Teilnahme an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Vollversammlung des
Stadtrates kann ab 24.06.2021 mittels Ton-Bild-Übertragung erfolgen. Dies gilt bis 31.12.2021 oder bis
zu einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Regensburg. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorzubereiten.“

Begründung:

Die hybride Sitzungsteilnahme ist von der Staatsregierung als Erprobung für eine dauerhafte Einführung dieser Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme gedacht. Anlass für die Änderung der Gemeindeordnung ist laut Einlassung der Staatsregierung die aktuelle Pandemiesituation, die neuen Regelungen in der Gemeindeordnung beschränken sich jedoch nicht darauf (vgl. Lt. Drs. 18/13024). Eine hybride Sitzungsteilnahme kann beispielsweise auch für Ratsmitglieder mit Betreuungsverpflichtungen gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Personen eine enorme Erleichterung und damit auch einen Anreiz für die Aufnahme eines kommunalpolitischen Ehrenamtes schaffen. Die Regelungen der Gemeindeordnung, die vorerst bis 2022 befristet sind, sollten daher ausgeschöpft werden.

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