„Die Vorlage zur Anlage zu Abschnitt III §2 Besichtigungsentgelte wird folgendermaßen geändert:
Für die Besichtigung des Historischen Museums und der documente Keplerhaus, Reichstag, Neupfarrplatz und Schnupftabakfabrik sind Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sowie Schüler*innen im Klassenverband und Studierende bis zu 30 Jahren, Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-, ALGII- und Sozialhilfeempfänger*innen, Inhaber*innen des Stadtpasses und Schwerbehinderte – jeweils gegen Vorlage des Ausweises – vom Entgelt befreit.
Die Besichtigung der Städtischen Galerie im Leeren Beutel ist für alle Besucher*innen frei.
Begründung:
Um die kulturellen Angebote der Stadt auch Menschen mit niedrigem Einkommen problemlos zugänglich zu machen, sind sie mit in die Entgeltbefreiung einzubeziehen. Der finanzielle Verlust für die Stadt ist angesichts der ohnehin schon ermäßigten Entgelte gering, im Gegenzug werden die kulturellen Teilhabemöglichkeiten erheblich erweitert.
Um auch die Wettbewerbsfähigkeit der anderen Museen zu verbessern, ist das entgeltfreie Angebote auch auf die documente zu erweitern. Gerade das document Neupfarrplatz, das einen Teil der jüdischen Geschichte in Regensburg eindrücklich dokumentiert, ist für junge Menschen ein wichtiges Zeitdokument.“
2 Kommentare
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Verpackungssteuer prüfen, rechtlichen Rahmen nutzen!
Begründung Nach wie vor werden zu viele Ressourcen durch Einwegprodukte verschwendet; eine Verteuerung von Einwegprodukten würde einen zusätzlichen Anreiz zur tatsächlichen Nutzung von Mehrweg bieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24….
Weiterlesen »
Beschlussnachverfolgung
Begründung: In der Gemeindeordnung Art. 30 (3) ist als Aufgabe des Gemeinderats genannt: „überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“ Eine Beschlussnachverfolgung kann den Stadtrat bei dieser…
Weiterlesen »
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit: Chamer Straße
Beschlussvorschlag: 1. In der Chamer Straße wird auf Höhe der neuen Kindertagesstätte eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 ausgewiesen. 2. Auf der Chamer Straße wird ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, mindestens von der…
Weiterlesen »