Änderungsantrag zu TOP 3 des Kulturausschusses am 01.07.20

„Die Vorlage zur Anlage zu Abschnitt III §2 Besichtigungsentgelte wird folgendermaßen geändert:
Für die Besichtigung des Historischen Museums und der documente Keplerhaus, Reichstag, Neupfarrplatz und Schnupftabakfabrik sind Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sowie Schüler*innen im Klassenverband und Studierende bis zu 30 Jahren, Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-, ALGII- und Sozialhilfeempfänger*innen, Inhaber*innen des Stadtpasses und Schwerbehinderte – jeweils gegen Vorlage des Ausweises – vom Entgelt befreit.

Die Besichtigung der Städtischen Galerie im Leeren Beutel ist für alle Besucher*innen frei.

Begründung:

Um die kulturellen Angebote der Stadt auch Menschen mit niedrigem Einkommen problemlos zugänglich zu machen, sind sie mit in die Entgeltbefreiung einzubeziehen. Der finanzielle Verlust für die Stadt ist angesichts der ohnehin schon ermäßigten Entgelte gering, im Gegenzug werden die kulturellen Teilhabemöglichkeiten erheblich erweitert.
Um auch die Wettbewerbsfähigkeit der anderen Museen zu verbessern, ist das entgeltfreie Angebote auch auf die documente zu erweitern. Gerade das document Neupfarrplatz, das einen Teil der jüdischen Geschichte in Regensburg eindrücklich dokumentiert, ist für junge Menschen ein wichtiges Zeitdokument.“

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