Der dritte Absatz wird ersetzt durch folgende Formulierung:
Für die Trasse Amberger Straße/Nordgaustraße soll zwischen der B 16 bei Gallingkofen im
Norden und der Kreuzung mit der Frankenstraße/Walhalla Allee im Süden für jeweils beide
Fahrtrichtungen ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Regierung der Oberpfalz entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
Begründung erfolgt mündlich.