Änderungsantrag zu TOP 5: Ermittlung des mautpflichtigen Durchgangsverkehrs über 12 Tonnen durch die Stadt Regensburg

Der dritte Absatz wird ersetzt durch folgende Formulierung:

Für die Trasse Amberger Straße/Nordgaustraße soll zwischen der B 16 bei Gallingkofen im
Norden und der Kreuzung mit der Frankenstraße/Walhalla Allee im Süden für jeweils beide
Fahrtrichtungen ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Regierung der Oberpfalz entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Begründung erfolgt mündlich.

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