Nachfolgenden Änderungsantrag bitten wir in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 27.04.2022 zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
Beschlussziffer fünf wird in folgender Weise ergänzt: „(…) nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung, unter weitestgehender Berücksichtigung aller Folge- und Umweltkosten, durchzuführen (…)“
Begründung:
Wir bitten um Konkretisierung, welche Faktoren in die oben genannte Kosten-Nutzen-Abwägung einfließen. Neben den Investitionskosten sollte der Nutzen emissionsarmer Mobilität Beachtung finden, welcher jedoch nicht ohne Weiteres quantifizierbar ist. Wichtig ist die Berücksichtigung von Umweltkosten, die durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verursacht werden: Die Belastung der Ökosysteme, der Beitrag zum Klimawandel und die Zunahme von Erkrankungen sowie Schäden an Gebäuden und Denkmälern (Fußnote). Diese Faktoren sollten bei der Kosten-Nutzen-Abwägung für Fahrzeug Neu- und Ersatzbeschaffungen beachtet werden, insbesondere, wenn das Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung 2030 erreicht werden soll.
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