Änderungsantrag zu TOP Ö6 Änderung der Sportförderrichtlinien

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden weiter unter 10. nach dem Satz „Die Stadt Regensburg gewährt Zuwendungen nur (…)“, um folgende Formulierung ergänzt:

Bei energetischen Maßnahmen wird eine Zuwendung nur gewährt, wenn zur Strom- und Wärmeversorgung primär erneuerbare Energie bzw. erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen und eine Beratung durch die Energieagentur Regensburg e.V. stattgefunden hat.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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