Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden weiter unter 10. nach dem Satz „Die Stadt Regensburg gewährt Zuwendungen nur (…)“, um folgende Formulierung ergänzt:
Bei energetischen Maßnahmen wird eine Zuwendung nur gewährt, wenn zur Strom- und Wärmeversorgung primär erneuerbare Energie bzw. erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen und eine Beratung durch die Energieagentur Regensburg e.V. stattgefunden hat.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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