Änderungsantrag zum TOP 5 „Weiterentwicklung des Verkehrssystems zur Altstadterschließung“

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 28.10.2009

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussvorlage für die probeweise Einführung eines neuen Verkehrskonzepts für den Straßenzug Kepler-/Thundorferstraße zu überarbeiten und ein Konzept vorzulegen, das sich stärker an den Vorgaben des Verkehrsentwicklungsplanes von 1997 orientiert und folgende Maßgaben berücksichtigt:
  • Die zentralen Abschnitte des Straßenzuges insbesondere im Bereich Goldene-Bären-Straße/Weiße-Lamm-Gasse werden in das Wohnverkehrsstraßensystem der Altstadt integriert.
  • Die Erschließungsfunktion des Straßenzuges für den von der Änderung betroffenen Bereich der Altstadt bleibt in vollem Umfang erhalten.
  • Für den Bus- und Fahrradverkehr bleibt die Durchgangsfunktion erhalten, für den motorisierten Individualverkehr hingegen nicht, und zwar weder in West-Ost- noch in Ost-West-Richtung.
  • Die Nutzung vorhandener Bewohnerparkplätze muss weiterhin gewährleistet sein. Die Parkplätze an der Nordseite der Thundorferstraße sollen je nach Bedarf als Kurzzeit- und Bewohnerparkplätze erhalten bleiben.
  • Vor einer Beschlussfassung über eine neue Verkehrsregelung wird das Konzept mit allen Betroffenen aus den Reihen der Bürgerschaft aber auch der Altstadtkaufleute eingehend erörtert.

Begründung:

Jede Neuregelung des Verkehrs für den Straßenzug Kepler-/Thundorferstraße muss sich an den Vorgaben des 1997 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans messen lassen. In diesem Plan ist davon die Rede, dass sich die meisten Straßen in der Altstadt „als Fußgängerzonen oder ‚Wohnverkehrsstraßen’ an(bieten)“. Der Bereich zwischen dem Fischmarkt und der Historischen Wurstkuchl ist in dem Plan als Fußgängerbereich gekennzeichnet. Da der Straßenzug aber eine zentrale ÖPNV-Achse ist, für Radfahrer eine wichtige Route darstellt und zudem der Erschließung zentraler Bereiche der Altstadt dient, scheidet eine Ausweisung als Fußgängerzone aus.

Die Integration des Straßenzuges in das Wohnverkehrsstraßensystem der Altstadt sichert hingegen die Erschließungsfunktion. ÖPNV und der Fahrradverkehr können die Trasse weiterhin nutzen, der Kfz-Durchgangsverkehr wird unterbunden. Da in Wohnverkehrsstraßen nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, verbessert sich die Situation für die Fußgänger, insbesondere für diejenigen Fußgänger, die den Straßenzug von und zur Steinernen Brücke oder zur Wurstkuchl queren.

Die Wohnqualität wird durch die Unterbindung des Durchgangsverkehrs verbessert und die Situation für den Einzelhandelsstandort durch die Gewährleistung der Erschließungsfunktion nicht verschlechtert. Die Altstadt bleibt erreichbar. Mit der Ausweisung des Straßenzugs als Wohnverkehrsstraße wird ein Konzept weiterverfolgt, das in Regensburg bereits hinlänglich erprobt ist (z.B. Goliathstraße, Gesandtenstraße, Neupfarrplatz). Die Fortführung dieses Konzepts trägt zudem dazu bei, dass Umfang und Art der unterschiedlichen Verkehrsregeln in der Altstadt für die Verkehrsteilnehmer überschaubar und verständlich bleiben.

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