Alternativen im Wohnungsbau

Beschlussfassung

Die Stadtratsfraktionen SPD, B90/die Grünen, FWR und FDP beantragen das o.g. Thema in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen aufzunehmen und folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. welche Parkplätze an Einzelhandelsobjekten, wie Lebensmittel- oder Baumärkten, bzw. welche Firmenparkplätze grundsätzlich aus baurechtlicher Sicht ganz oder teilweise für eine Überbauung zur Wohnnutzung, aber auch zur gewerblichen Nutzung (Büros/Arztpraxen) herangezogen werden könnten.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Einzelhandelsstandorten eine Überbauung der Einzelhandelsflächen für Wohn- und/oder Gewerbenutzungen möglich wären.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Eigentümern frei stehender Lebensmittelmärkte zu verhandeln mit dem Ziel, eine Wohnbebauung über den Einzelhandelsflächen und/oder über den zum Einzelhandelsobjekt gehörenden Parkierungsflächen zu realisieren.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat noch vor Jahresende einen Ergebnisbericht vorzulegen.

Begründung:
Regensburg ist eine wachsende Stadt. Dies führte in den letzten Jahren zur Knappheit an Wohnungen und im derzeitigen, immer noch angespannten Wohnungsmarkt zu steigenden Mieten und Immobilienpreisen. Regensburg braucht dringend neue und bezahlbare Wohnungen. Um dieses Ziel zu verfolgen, hat die Stadt 2016 die Wohnbauoffensive gestartet.

Da die Flächen in der Stadt knapp sind, werden neben den in der Wohnbauoffensive bisher berücksichtigten Maßnahmen kreative Ideen benötigt, wie der Raum in der Stadt besser genutzt werden kann. Das heißt, auch dreidimensional zu denken: Auf Parkplätzen und über vielen Supermärkten könnten auch in Regensburg neue Wohnungen entstehen — zusätzlich zur bisherigen Nutzung.

München hat mit einem Stelzenhaus am Dantebad gezeigt, dass man Wohnungsbau neu und innovativ denken und mit attraktiven Mietenpreisen zeitnah realisieren kann.

Ein großer Discounter geht in Berlin den Weg, alte Filialen abzureißen, um über neuen Filialen, die am selben Standort eröffnet werden, Wohnungen zu bauen.

Die Stadt Meerbusch lässt derzeit im Rahmen des Projekts „Wohnbaulandentwicklung Meerbusch –– 2030“ die Frage von Parkplatzüberbauungen prüfen.

Dem Stadtrat von Köln liegt aktuell ein Antrag vor, die Überbauung von Parkplätzen und Einzelhandelsobjekten für Wohnzwecke zur prüfen.
In Hamburg wird der Parkplatz der Otto Group neu bebaut, und das Unternehmen baut zum Ausgleich Parkpaletten an anderer Stelle auf dem Firmengelände.

Der Magistrat der Stadt Wiesbaden hat im November 2016 einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung beschlossen, in dem u.a. Parkplatzüberbauungen für Wohnzwecke geprüft werden sollen.

Auch in Regensburg gibt es zahlreiche Einzelhandelsobjekte und Parkplätze (Kunden– wie Mitarbeiterparkplätze), bei denen grundsätzlich eine Weiterentwicklung der Bebauung denkbar erscheint. Diese Chance sollte genutzt werden, bietet sie doch die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen ohne weiter Flächenversiegelung zu schaffen.

Soweit baurechtlich eine Überbauung möglich ist, soll dabei eine Nutzung für Wohnzwecke vorrangig sein. Eine gewerbliche Nutzung für Büros und/oder Praxen im Rahmen von Parkplatz– oder Einzelhandelsüberbauungen kann geprüft werden, wenn z.B. aufgrund der Lärmsituation eine Wohnnutzung nicht realisierbar wäre.

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