Eingereicht in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 14.02.2023:
Änderung der Satzung der Stadt Regensburg zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder (Stellplatzsatzung – StS) vom 01. Februar 2013
Beschlussvorschlag:
Die Anlage 2 – Richtzahlenliste wird wie folgt geändert:
Die Richtzahlen werden für alle Verkehrsquellen derart abgeändert, dass die Zahl der herzustellenden Fahrradstellplätze mindestens mit der Zahl der herzustellenden Kfz-Stellplätze gleichwertig ist. Die Fälle, in denen mehr Fahrradstellplätze als Kfz-Stellplätze pro Bezugseinheit herzustellen sind, bleiben von diesem Antrag unberührt.
Beispiel: Nr 2.1 wird derart geändert, dass 1 Fahrrad-Stellplatz / 35 m2 NUF herzustellen ist.
Der Änderungsantrag bezieht sich auf alle Verkehrsquellen mit Ausnahme der Nummern: 6.3; 7.4; 7.5; 9.4; 9.5; 9.6; 9.7;
Begründung:
Spätestens mit Beschluss des Regensburg 2040 Plans haben wir es uns zum Ziel gesetzt, den Anteil des Umweltverbunds am Modal Split auf 70% zu steigern, dieses Ziel beinhaltet einen Radverkehrsanteil von 40%. Dafür soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs entsprechend verringert werden. Rechnerisch benötigen wir in Zukunft deshalb mehr Fahrradstellplätze als Kfz-Stellplätze. Da die heute zu beschließende Stellplatzsatzung maßgeblich für die Bauvorhaben der kommenden Jahre ist, sollte sie sich auch an diesem beschlossenen Ziel der Stadtentwicklung orientieren und in einem ersten Schritt zumindest Gleichheit zwischen den Abstellflächen herstellen. Darüber hinaus ist es notwendig, jetzt die Anreize für eine Veränderung des Modal-Splits zu Gunsten des Radverkehrs zu schaffen. Dazu gehört eine ausreichende Zahl an sicheren Radabstellplätze an allen Zielen, insbesondere auch der Arbeitsstätten.