Anfrage Quartiersparkhaus Nibelungen

Fragenkatalog an die Oberbürgermeisterin zum Quartiersparkhaus auf dem Nibelungenareal:

Bereits im März vergangenen Jahres hatten wir in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nach einer detaillierteren Darlegung des Stellplatzbedarfs auf dem Nibelungenareal gefragt, der durch das zu errichtende Quartiersparkhaus abgedeckt werden soll. Wir möchten an dieser Stelle nun noch einmal detaillierter nachfragen und erhoffen uns von einer schriftlichen Anfrage genauere Auskünfte. Unsere Fragen sind im Detail:

  • Gibt es für den B-Plan 102 ein Mobilitätskonzept, das die Anforderungen von § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Stadt Regensburg zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder (Stellplatzsatzung) erfüllt?
  • Falls ja, in welchem Ausmaß und auf welcher Grundlage wurde der Bedarf an zu errichtenden Stellplätzen reduziert?
  • Wurden die Regelungen des § 6 der Stellplatzsatzung im Rahmen des B-Plans 102 angewendet oder ist angedacht, diese künftig noch anzuwenden? Welchen Kostensatz pro Monat/pro Jahr sieht das Betreiberkonzept für solche Stellplätze vor, falls diese in die Quartiersparkgarage ausgelagert werden?
  • Inwiefern werden Besucherstellplätze (vgl. Protokoll der Sitzung des VFB-Ausschusses vom 18. März 2021) über die in der Stellplatzsatzung geforderten, bereits geschaffenen oder noch zu schaffenden Stellplätze hinaus im Nibelungenareal benötigt? Wie wurde das Besucheraufkommen prognostiziert? Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert die Zahl dieser Besucherstellplätze?
  • Wie viele im durch die Stellplatzsatzung geforderter Stellplätze sind auf dem Gebiet des TechCampus sind bereits gebaut oder sollen künftig noch gebaut werden? Geht die Stadt von einer über den Bebauungsplan hinausgehenden Änderung des Stellplatzbedarfs in der Zukunft aus?
  • Wurden auch (etwa nach § 6 der Stellplatzsatzung) Mitarbeiter*innenstellplätze aus dem Gebiet des TechCampus in das neue Parkhaus ausgegliedert? Wenn ja, um wie viele Stellplätze handelt es sich dabei?
  • Auf welchen Grundlagen basiert, vor allem im Vergleich zum angenommenen Pkw-Verkehr, die Zahl der zu errichtenden Radstellplätze? Sind die Zahlen zum Verkehrsaufkommen auf dem Areal des TechCampus, die von einem Modal Split zu jeweils etwa gleichen Teilen an Pkw, Fahrrad und ÖPNV ausgehen, ebenso wie die angenommene Reduktion des MIV um 30 Prozent in den kommenden Jahren (s. Entwurf für den Regensburg Plan 2040), in diese Berechnungen eingeflossen?

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