Anpassung der Fraktionsgröße auf 3

§ 5 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wird wie folgt geändert:    „Eine Fraktion muss mindestens drei Mitglieder haben.“

Begründung: Der Status einer Fraktion sollte erst ab einer gewissen kritischen Größe gewählt werden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt seinen Mitgliedern – kreisangehörigen Gemeinden mit durchweg deutlich kleineren Räten als der der Stadt Regensburg – eine Mindestzahl von drei Ratsmitgliedern zur Fraktionsbildung.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.


Der Zeitraum für die reCAPTCHA-Überprüfung ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Seite neu.