Anpassung der Fraktionsgröße auf 3

§ 5 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wird wie folgt geändert:    „Eine Fraktion muss mindestens drei Mitglieder haben.“

Begründung: Der Status einer Fraktion sollte erst ab einer gewissen kritischen Größe gewählt werden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt seinen Mitgliedern – kreisangehörigen Gemeinden mit durchweg deutlich kleineren Räten als der der Stadt Regensburg – eine Mindestzahl von drei Ratsmitgliedern zur Fraktionsbildung.

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