§ 5 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wird wie folgt geändert: „Eine Fraktion muss mindestens drei Mitglieder haben.“
Begründung: Der Status einer Fraktion sollte erst ab einer gewissen kritischen Größe gewählt werden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt seinen Mitgliedern – kreisangehörigen Gemeinden mit durchweg deutlich kleineren Räten als der der Stadt Regensburg – eine Mindestzahl von drei Ratsmitgliedern zur Fraktionsbildung.