Aufnahme Regensburgs in die Wohnungsgebiete-Verordnung

Der Stadtrat möge die Bayerische Staatsregierung auffordern, Regensburg in die Wohnungsgebiete-Verordnung nach § 556d Absatz 2 BGB aufzunehmen.

Begründung:
Am 29.04.2015 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine ganze Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel beschlossen, dämpfend auf die Entwicklung der Mietpreise in Regensburg einzuwirken.

Am 01.06.2015 ist das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) in Kraft getreten, das es ermöglicht, auch bei Neuvermietungen die Miethöhe auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen.

In Anbetracht der angespannten Wohnungssituation in Regensburg ist es notwendig, auch auf dieses Instrument zurückzugreifen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bayer. Staatsregierung eine Wohnungsgebiete-Verordnung auf der Grundlage des § 556d Absatz 2 BGB erlässt und Regensburg in diese Verordnung aufnimmt.

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