Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a – XV nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XII Änderung „So“-Läden bzw. 63 a Königswiesen Nord I – Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB;
hier: Änderungsantrag zu TOP 4 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 16.02.2016

Die Koalitionsfraktionen beantragen beim o.g. Tagesordnungspunkt folgende Änderung des Beschlussvorschlags im Vorhaben beschrieb zum Vorhabenplan:

Im Bebauungsplan ist folgender Wohnungsmix rechtsverbindlich festzuschreiben:

Freifinanzierter Wohnungsbau:

Wohnungsbezeichnung Anzahl der Wohnungen
1- Zimmer-Wohnung höchstens 320 (max. 30 m² Wohnfläche)
1- Zimmer-Wohnung höchstens 54 (über 30 m² Wohnfläche)
1,5-Zimmer-Wohnung höchstens 20

Geförderter Wohnungsbau:
Wohnungsbezeichnung Anzahl der Wohnungen
4-Zimmer-Wohnung 12
3-Zimmer-Wohnung 10
2-Zimmer-Wohnung 30
1-Zimmer-Wohnung 3“

Begründung:
Zur Sicherstellung einer gebietsverträglichen Wohnnutzung ist eine Festlegung der unterschiedlichen Wohnungstypen hinsichtlich Größe und Anzahl zweckmäßig.

Insbesondere gilt es hierbei die Zahl an 1 Zimmer Wohnungen unter 30 qm auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Zur Erinnerung: ursprünglich waren 500 Einzimmerwohnungen geplant.

Im Eckpunktepapier vom 22. 04. 2015 und in der Formulierung im Bebauungsplan wurden maxi-mal 399 solcher Wohnungen festgelegt.
Der inzwischen gestellte Bauantrag sieht nun nur noch 320 Einzimmerwohnungen unter 30 qm vor. Dieses in Verhandlungen vom Oberbürgermeister erreichte Ergebnis wollen wir rechtsver-bindlich absichern.

Auf Grund der sonstigen Rahmenbedingungen, wie Zahl der Stellplätze, maximal mögliche GFZ, usw. ergibt sich im Bauantrag die Zahl von 112 zwei oder drei Zimmer Wohnungen mit einer Größe von 45qm – 85 qm, von 43 Einzimmerwohnungen über 30 qm und von 13 1,5 Zimmerwohnungen mit 35 – 55 qm Wohnfläche.

Der festzulegende Wohnungsmix im geförderten Wohnungsbau entspricht den Absprachen mit der Regierung der Oberpfalz

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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