Bau neuer Schienenhaltepunkte im Stadtgebiet mit Nachdruck verfolgen!

Die Verwaltung wird gebeten, den Bau neuer Schienenhaltepunkte im Bereich der neuen Baugebiete an der ehemaligen Zuckerfabrik und im Bereich der Ladehofstraße mit Nachdruck zu verfolgen.

Begründung:
Mit einem Bahnhalt am Rande des neuen Baugebiets an der ehemaligen Zuckerfabrik hat sich bereits die Rahmenplanung ‚Innerer Osten’ beschäftigt. Der Standort wurde hierbei grundsätzlich für gut befunden. Ein solcher Schienenhaltepunkt ist in der Rahmenplanung zwischen der ehemaligen Zuckerfabrik und dem LERAG-Areal vorgesehen und könnte nach Angaben der Verwaltung einen bedeutenden Standortfaktor für die Entwicklung des gesamten Betrachtungsbereichs darstellen und zudem eine Verbindungswirkung über die Bahntrasse entfalten. Nach Mitteilung der Staatsregierung gab es jedoch bis heute keine offizielle Anfrage der Stadt an den Freistaat, der für die weiteren Schritte aber unbedingt mit ins Boot zu holen ist.

Im Bereich Ladehofstraße werden von der Verwaltung nach deren Angaben bereits Flächen für eine denkbaren neuen Schienenhaltepunkt freigehalten. Erste Voruntersuchungen für einen Bahnhalt im Bereich der Ladehofstraße haben schon stattgefunden. Dabei hat sich nach Information der Staatsregierung gezeigt, dass die fahrplantechnische Machbarkeit für einen Halt nur durch kostenintensive Maßnahmen im Bereich der DB Netz AG erreicht werden kann. Das Projekt ruht derzeit. Weitere Prüfungen hinsichtlich der Taktintegration, der Fahrgastnachfrage, des volkswirtschaftlichen Nutzens und der Finanzierung sind aber notwendig.
Gemäß Art 87e GG ist der Bund für die Finanzierung von Eisenbahninfrastrukturprojekten an Strecken der Deutschen Bahn AG zuständig. Dieser Verpflichtung kommt er insofern nach, dass er der Deutschen Bahn in 5-Jahres-Tranchen finanzielle Mittel für die Umsetzung solcher Projekte zur Verfügung stellt. Diese Mittel sind nach Bundesländern quotiert. Über die Verwendung der bayerischen Landesquote entscheiden die Deutsche Bahn AG und der Freistaat gemeinsam. Da nach Angaben der Staatsregierung die bayerische Landesquote bereits bis 2019 ausgeschöpft ist, die Baugebiete aber deutlich vorher realisiert werden sollen und eine SPNV-Erschließung zeitnah erfolgen sollte, ist ein nachdrückliches Vorgehen seitens der Stadt zur Klärung aller offenen Fragen notwendig.

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