Stadtplanungsausschuss, 15.05.2013:
Die Bebauung am Peterstor beschäftigt die Stadt schon seit vielen Jahren. Das Projekt an diesem stadthistorisch sehr bedeutsamen Ort hat bereits diverse Architekten und Investoren ‚verschlissen’, wie MZ-Journalistin Marianne Sperb in einem Artikel schrieb. Eine 2001 erteilte Baugenehmigung wurde nie in Anspruch genommen. Der letzte Besitzerwechsel erfolgte 2009. Bei einem Mini-Wettbewerb kam das Preisgericht 2011 zur Empfehlung, den Entwurf der Architekten Nagler aus München zur Realisierung kommen zu lassen.
Das Büro Nagler entwarf ein Gebäudeensemble mit einem schlanken Turm, und auch der Stadtgraben blieb in seiner Breite erhalten. Als einen ‚Befreiungsschlag aus einer schwierigen und anspruchsvollen Situation’ bezeichnete es die Jury damals. (Fast) alle waren zufrieden. Im Dezember 2012 dann die Wende: Es gebe technische Bedenken des Werkplaners, die Belichtungsverhältnisse seien eingeschränkt, lichte Raumhöhen mit 2,40 m in der Praxis nicht umsetzbar, mehrere Wohnungen gar unverkäuflich.
Gegen den Widerstand der gesamten Opposition beschloss dann die CSU/SPD-Mehrheit im Planungsausschuss, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den zweiten Preis aus dem Mini-Wettbewerb weiterzuverfolgen. Und das obwohl das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Auffassung war, dass die nunmehr vom Bauherrn favorisierte Planung ‚die Bauaufgabe auf diesem stadtgeschichtlich so prominenten Ort nicht erfülle’. Die Typologie erscheine in städtebaulicher und denkmalpflegerischer Hinsicht beliebig und rein immobilienökonomisch begründet.
Jetzt die erneute Wende: Der Investor möchte nun doch den 1. Preis realisieren. Der 2. Preis könne aus nachbarrechtlichen und brandschutzrechtlichen Gründen nicht realisiert werden. „Warum nicht gleich so?“, fragte Jürgen Mistol zu Beginn der Debatte. Manchmal sei man schon erstaunt, wenn sich Argumente so schnell in Luft auflösen würden. Schlussendlich sei er aber sehr zufrieden, wenn nun mit dem 1. Preis weitergemacht werde und dieser zur Realisierung komme. Der Planungsausschuss beschloss anschließend einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Baugenehmigung zu erteilen.
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