Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Briefkasten am Alten Rathaus barrierefrei nutzbar
anzubringen.
Begründung:
Der Briefkasten am Alten Rathaus ist ein Teil der Kommunikation zwischen Bürgern und der Stadtverwaltung. Er ist jedoch zu hoch angebracht und deswegen können ihn Menschen mit Behinderungen, vor allem Rollstuhlfahrer, nicht aktiv und barrierefrei nutzen. Bei der Planung und Installation künftiger Einrichtungen sollte auf eine max. Griffhöhe von 105 cm geachtet werden.
Laut § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) und dem bayerischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (bayBGG) sollen zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder barrierefrei zu gestalten.
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