Behindertenparkplätze am Domplatz

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen am Domplatz 5 mit zwei Parkplätzen für Bewohner auszutauschen.

Begründung:
Vor dem Gebäude Domplatz 5 befinden sich zwei Kfz.-Parkplätze für Menschen mit Behinderung. Obwohl die Parkplätze an der Stelle sehr notwendig sind, sind diese für behinderte Menschen, vor allem wenn man seitlich mit einem Rollstuhl aus- oder einsteigen muss, schwer zu zugänglich. An der rechten Seite der Behinderten-Parkplätze parken Fahrräder und Motorräder so nah, so dass man kaum die Fahrzeugtüre öffnen kann und an der linken Seite parken meist, verbotswidrig andere Fahrzeuge zu nah an den Behindertenparkplätzen.

Oft ist zwar das Parken möglich, jedoch nicht mehr das Aus- u. Einsteigen. Ein Rollstuhlfahrer benötigt zum Ein- u. Aussteigen seitlich einen Abstand von mindestens 1,5 m bis 2,0 m.

Das Problem könnte sehr einfach und ohne größeren Aufwand durch einen Austausch mit nahe gelegenen Bewohnerparkplätzen gelöst werden. Die 2 Behinderten-Parkplätze könnten z.B. im Austausch mit Bewohnerparkplätzen entlang des Bürgersteiges des Teppichhauses am Dom platziert werden. Ein beidseitiges Aus- u. Einsteigen und bei einem Parkplatz auch von der Rückseite des Fahrzeuges aus, wäre für Rollstuhlfahrer dann problemlos möglich.

Laut § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) und dem bayerischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (bayBGG) sollen zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder barrierefrei zu gestalten.

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