Bericht über die Tätigkeit des Ordnungsservice

Der Stadtrat/Ausschuss bittet die Verwaltung, dem Stadtrat über die bisherige Tätigkeit des Ordnungsservice zu berichten. In diesem Bericht ist unter anderem darauf einzugehen, zu welchen Uhrzeiten gearbeitet wurde und an welchen Orten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwerpunktmäßig im Einsatz waren.

Es soll auch darüber berichtet werden, in welchem Umfang die Nichteinhaltung städtischer Verordnungen, Satzungen und Einzelanordnungen und von der Stadt zu kontrollierender Bundes- und Landesgesetze durch den Ordnungsservice gerügt wurde und wie sich Anzahl und Höhe der Bußgelder sowie der Umfang der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Regelübertretungen vor und nach Einführung des Ordnungsservice darstellen.

Begründung:

Im Jahr 2009 hat der Regensburger Ordnungsservice seine Arbeit aufgenommen. Sieben Einsatzkräfte sollten zu Tag- und Nachtzeiten Verhaltensänderungen von Sicherheit und Ordnung störenden Personen und Personengruppen durch Kommunikation, Information und Beratung, erforderlichenfalls aber auch durch konsequente Repression herbeiführen.

Laut Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2007 sollte dieses Personal vor allem auch zu Zeiten im Einsatz sein, an denen ansonsten die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Überwachung in der Regel nicht vornehmen können, also insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden. Durch gezielte Streifengänge in allen Bereichen des Stadtgebietes, insbesondere aber dort, wo sich in besonderer Weise die Notwendigkeit ergibt, sollte der Ordnungsservice zum Einsatz kommen. Als konkretes Beispiel wurde in der Beschlussvorlage namentlich der Fischmarkt genannt, der immer wieder Ausgangspunkt für Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen in der Altstadt sei.

Zwei Jahre nach Beginn dieser Tätigkeit ist es an der Zeit, die Tätigkeit und Wirksamkeit dieses zusätzlichen Dienstes kritisch zu hinterfragen. Insbesondere die Tatsache, dass von der Verwaltung jüngst berichtet wurde, der Ordnungsservice habe bisher überwiegend tagsüber und nur in sehr begrenztem Umfang auch nachts gearbeitet, stellt die Zweckmäßigkeit dieser mit nicht unerheblichen Kosten verbundenen Tätigkeit nochmals zusätzlich in Frage.

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