Wir beantragen, im zuständigen Gremium zu folgenden Punkten zu berichten:
− Wie viele Maßnahmen zum Ausgleich von baubedingten Eingriffen in Naturflächen/Baumbestand wurden in den letzten 5 Jahren an anderer Stelle in der Stadt durchgeführt?
− Wie lange dauerte es im Durchschnitt bis die Maßnahmen durchgeführt wurden?
− Wie viele Maßnahmen wurden bisher noch nicht umgesetzt?
− Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen noch nicht durchgeführten Maßnahmen einschließlich Bereitstellung der hierfür erforderlichen Flächen?
− In welchem Umfang wurden in den letzten 5 Jahren für die Maßnahmen Flächen von der Stadt erworben?
− Wie viele Maßnahmen zum Ausgleich wurden in den letzten 5 Jahren bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt?
Begründung:
Bei Bauvorhaben sind erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nach Bundesnaturschutzgesetz vom Vorhabensträger auszugleichen. Nach § 1a Abs. 3 BauGB kann die Festsetzung der Maßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. In diesem Falle hat nach § 135a die Gemeinde an Stelle und auf Kosten der Vorhabensträger oder der Eigentümer der Grundstücke die Maßnahme durchzuführen.