Berichtsantrag zum Bebauungsplan Nr. 217

Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Ausschuss umfassend über den aktuellen Sachstand bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 217 zu berichten. Dabei soll besonders auf folgende Fragen eingegangen werden:

1) Am 19.01.2016 wurde mit der Einleitung der Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne 217 I, 217 und 232 begonnen. In der entsprechenden Vorlage (VO/15/11604/61) wird angemerkt, dass eine Änderung des Gebietes in Wohnbaufläche möglicherweise Auswirkungen auf umgebende Gebiete mit sich bringen würde und diese Auswirkungen zu prüfen sind. Gab es inzwischen eine solche Prüfung? Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen?

2) Wurde ein Antrag auf Fällung der vorhandenen sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 befindlichen Bäume gestellt? Falls ja, wie wurde dieser beschieden?

3) Wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Bauantrag gestellt? Falls ja, wie wurde dieser beschieden und welche Gründe führten zur Entscheidung?

4) Ist eine Änderung im Flächennutzungsplan vorgesehen, um auf dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 Wohnbau zu ermöglichen?

5) Das Gelände ist laut IZ mit Altlasten kontaminiert und möglicherweise befinden sich dort Kriegsmittel und alte Gebäudeteile. Wie und wann wird die Sanierung und Räumung des Grundstückes voraussichtlich ablaufen und welche Auswirkungen hat das auf geschützte Bäume und das kartierte Biotop?

6) Wird/Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Begründung:

Das Immobilienzentrum Regensburg bewirbt das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 217 in einer Vorankündigung als ein gemischt genutztes Stadtquartier, das in den nächsten Jahren realisiert werden soll. Nach unserem Kenntnisstand ist der Geltungsbereich des BP Nr. 217 nach wie vor als reines Gewerbegebiet ausgeschrieben. Auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist uns nicht bekannt. Darüber hinaus sind Bereiche der betroffenen Flächen als Biotop ausgewiesen und besonders schützenswert. Daher bitten wir um Auskunft über den aktuellen Sachstand bzgl. des genannten Bebauungsplanes.

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