Dringlichkeitsantrag
Beschlusstext:
1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 279 „Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd“ wird umgehend und rechtlich verbindlich gestoppt.
2. Zur Vermeidung weiteren Schadens wirkt die Stadt umgehend auf einen Stopp der begonnenen Arbeiten für das Parkhaus Unterer Wöhrd hin.
3. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung.
Begründung:
Die Fehlplanung „Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd“ muss umgehend gestoppt werden. Weder wurde der Bedarf für das Parkhaus tatsächlich geklärt, noch ist der Standort klug gewählt. Es droht ein weiterer defizitärer Leerstand, der den Verwaltungshaushalt mittelbar auf Jahrzehnte belastet. Ein Stopp der Arbeiten würde nicht nur das Investitionsprogramm der Stadt entlasten, sondern wäre auch eine zweite Chance für eine vernünftige Stadtplanung.
Begründung der Dringlichkeit:
Über einen möglichen Stopp des Bebauungsplans Nr. 279 sollte möglichst zeitnah entschieden werden, um den finanziellen Schaden für die Stadt möglichst gering zu halten. Weiter hat der kurzfristig und ohne Beachtung der Ladungsfrist angesetzte Bericht über den aktuellen Stand der Planungen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen die politische Dringlichkeit des Themas unterstrichen.