Beschlussvorschlag:
Die Stadt Regensburg prüft im Rahmen der vorgegebenen Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen Möglichkeiten, die Umsetzung mit Blick auf die Betroffenen menschenwürdig und im Sinne guter Integrations- und Teilhabemöglichkeiten zweckmäßig sowie mit Blick auf die Verwaltung ressourcenschonend umzusetzen. Dabei sollen im Besonderen geprüft werden, ob die auf bestimmte Postleitzahlgebiete beschränkte Nutzbarkeit und die Limitierung auf bestimmte Waren aufgehoben sowie die vorgesehene Beschränkung der Bargeldabhebungen flexibel gehandhabt werden kann.
Begründung:
Eine Beschränkung der Nutzbarkeit der Bezahlkarten auf bestimmte Postleitzahlgebiete, die Begrenzung der Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat und das Verbot zum Erwerb bestimmter Waren für Asylbewerber*innen wirken einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit auch der Möglichkeit einer gelungenen Integration in unserer Stadt entgegen. Eine menschenwürdige und im Sinne guter Integrations- und Teilhabemöglichkeiten zweckmäßige Umsetzung der Vorgabe des Bundes fördert die Selbstbestimmung der Menschen und kann so auch ihre Integration erleichtern. Gleichzeitig sollten die Regelungen der Bezahlkarte so gestaltet werden, dass sich der Aufwand innerhalb der Verwaltung auf ein Minimum beschränkt, um personelle Ressourcen zu schonen.