Bürokratische Hemmnisse bei der Solarnutzung beseitigen!

Folgenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses zu setzen:

(1) Die Verwaltung wird aufgefordert, die kommunalen Rechtsnormen zu überprüfen und Hemmnisse bezüglich der Nutzung von Solarenergie zu beseitigen. Oberste Priorität soll dabei der Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung zuteil werden.

(2) Zudem ergeht die Aufforderung an die Stadtverwaltung, bis zu einer Änderung dieser Rechtsnormen von der Möglichkeit, bei Bebauungsplänen Befreiungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Art. 81 Abs. 2 Satz 2 BayBO und bei örtlichen Bauvorschriften Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO zuzulassen, wohlwollend Gebrauch zu machen.

(3) Bezüglich der Altstadtschutzsatzung soll angestrebt werden, in enger Absprache mit der UNESCO bzw. mit ICOMOS eine dem Ensemble und den Belangen des Denkmalschutzes gerecht werdende Neuregelung auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass Solarzellen, Sonnenkollektoren und vergleichbare technische Anlagen nicht mehr generell unzulässig sind.

Begründung:

Solaranlagen sind aufgrund der hiesigen günstigen Sonnennutzungsdauern besonders sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv. Dennoch erreicht auch Bayern mit den derzeitigen Maßnahmen nicht die von der Bundesregierung vorgegebenen Nutzungsziele bei den erneuerbaren Energien. Dies liegt nicht zuletzt an bürokratischen Hemmnissen in den Kommunen vor Ort. Auch in Regensburg existieren Rechtsvorschriften, die die Dachnutzung von thermischer oder elektrischer Sonnenenergie behindern. Dies ist umso bedauerlicher, da hier ohne zusätzlichen Flächenverbrauch umweltfreundliche Energie gewonnen werden kann. Mittlerweile existieren viele historische und wertvolle landschaftstypische Gebäude, bei denen gute und ansprechende Lösungen für ästhetisch überzeugende Gestaltungen der Solaranlagen auf dem Dach gefunden wurden.

Wie aus einer aktuellen Antwort auf eine Schriftliche Anfrage mehrerer Abgeordneter der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ersichtlich ist, vertritt die Bayerische Staatsregierung mittlerweile den Standpunkt‚ dass Regelungen zum Beispiel in Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften, die die Nutzung von thermischen oder elektrischen Solaranlagen in bestimmten Gemeindegebieten entweder ganz ausschließen oder auf einen Teil der Dachfläche beschränken, ‚“in aller Regel aus einer Zeit (stammen), in der die Anbringung von Solaranlagen auf Dächern ausschließlich unter gestalterischen Gesichtspunkten, namentlich dem Aspekt der Erhaltung gewachsener Dachlandschaften betrachtet worden ist, ohne dass die zwischenzeitlich deutlich in den Vordergrund getretenen Belange des Klimaschutzes und der im Hinblick darauf notwendigen verstärkten Nutzung regenerativer Energien in die Erwägungen des Ortsgesetzgebers Eingang gefunden haben.“

Die Staatsregierung hält es deshalb für wünschenswert, „wenn Gemeinden, in deren Gebiet solche Regelungen gelten, unter Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls überprüfen, ob daran überhaupt oder in vollem Umfang festgehalten werden soll.“ Unabhängig von einer Änderung solcher Rechtsvorschriften bestehe aber, so die Staatsregierung, bereits jetzt bei Bebauungsplänen mit Blick auf das bei deren Aufstellung nicht mit der heutigen Bedeutung erkannte und erkennbare öffentliche Interesse an der Nutzung regenerativer Energien die Möglichkeit, Befreiungen zuzulassen.

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