1993
Der VCD stellt Studie „Stadtbahn für Regensburg“ vor:
- 4 Linien bis in den Landkreis
- keine Regio-Stadtbahn, sondern eigenständiges System
- Verknüpfung mit dem SPNV am Hauptbahnhof sowie den Bahnhöfen Prüfening,
- Wutzlhofen und Burgweinting.
1996
Im Kommunalwahlkampf 1996 wird das Thema ‚Stadtbahn’ erstmals aufgegriffen und zwar von grüner Seite.
1997
Die Stadtverwaltung beschäftigt sich im neuen Verkehrsentwicklungsplan mit der Stadtbahn:
„Ein schienengebundenes ÖV-System im Stadtgebiet darf nicht aus dem Auge verloren werden, auch wenn derzeit von allen Fachberatern (TU München und SNV) keine dringende Notwendigkeit gesehen wird. Die Realisierung eines solchen Konzeptes ist deshalb offenzuhalten und bei den anstehenden Planungen entsprechend zu berücksichtigen (z.B. Friedenstraßengelände, Nibelungenbrücke).“ (Zitat aus der Beschlussvorlage)
2002
Im Kommunalwahlkampf 2002 greift OB Schaidinger das Thema ‚Stadtbahn’ auf und versucht, es zu seinem Thema zu machen.
2002
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, einen regionalen Nahverkehrsplan mit der Schwerpunktfrage der Einführung einer Stadtbahn auf den Weg zu bringen.
2005
Das Thema Stadtbahn wird im neuen Stadtentwicklungplan („Regensburg-Plan 2005“) wie folgt ausgeführt:
„Für die Region Regensburg soll auf bestehenden Eisenbahnstrecken bzw. mittel- bis längerfristig auch auf [ .. ] Netzergänzungen eine Regio-Stadtbahn eingeführt werden. Im Vergleich zum heutigen Zustand bedeutet dies eine deutliche Taktverdichtung und, wo möglich, auch eine spürbare Fahrzeitverkürzung. Eine Regio-Stadtbahn Regensburg soll technisch-betrieblich mit einer längerfristig einzuführenden Regensburger Stadtbahn kompatibel sein.“
2006
Die Verwaltung lässt parallel zur Erarbeitung des regionalen Nahverkehrsplans eine Konzeptstudie zur Regio-Stadtbahn erstellen, die Aufschluss über die künftige Rolle des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Bussystems geben soll. Untersucht werden drei Varianten:
- S-Bahn auf den bestehenden Gleisen (heute im Wesentlichen der verwirklichte ‚Regensburg-Stern’
- Regio-Stadtbahn, die in Anlehnung an das Karlsruher Modell sowohl auf der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur als auch auf einer neu zu errichtenden Stadtbahninfrastruktur im Raum Regensburg verkehrt.
- Stadtbahn, die ausschließlich auf einer komplett neu zu errichtenden Stadtbahninfrastruktur fährt.
- Ergebnis Regio-Stadtbahn:
- Die Studie kommt zum Schluss, dass die prognostizierten Fahrgastpotentiale – insbesondere auf den Außenästen im Umland – unter den für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Schwellenwerten von 4.000 bis 5.000 Fahrgästen pro Tag (Summe aus Richtung und Gegenrichtung) liegen. Vor diesem Hintergrund wird aus heutiger Sicht die Einführung einer RegioStadtbahn in Regensburg als unrealistisch angesehen. (Untersucht wurde ein Netz mit 5 (!) Linien).
Ergebnis Stadtbahn:
- Auch hier fiel die Standardisierte Bewertung negativ aus: Ein Gesamtnutzen von ca. 1,8 Mio €/Jahr würde Investitionen von ca. 31 Mio € rechtfertigen. Der geschätzte Aufwand ohne Abstellanlagen, Betriebshof und Werkstätten beträgt jedoch ca. 150 Mio €. Damit sei keine Förderung nach GVFG möglich. (Untersucht wurde eine Linie auf der so genannten Dienstleistungsachse).
Beschluss:
- Die Studie zeigt, dass auf der Nord-Süd-Achse (Konzept Stadtbahn) weit über 10000 Fahrgäste/Tag befördert werden können. Ob diese Achse allein als Ausgangsbasis für ein Stadtbahnnetz dienen kann, soll weiter untersucht werden.
2007
Stadtrat nimmt einen Zwischenbericht zum regionalen Nahverkehrsplan zur Kenntnis, in dem das Wort ‚Stadtbahn’ nicht ein einziges Mal auftaucht.
2008
Die Realisierung einer Stadtbahn wird unter Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag weiter auf die lange Bank geschoben.
2008
Ein zusätzliches von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Aussage der Konzeptstudie 2006, dass eine Regio-Stadtbahn „wenig empfehlenswert“ ist. Eine Regio-Stadtbahn würde ein Zusatzangebot darstellen, das in Konkurrenz zu bestehenden Verkehrssystemen steht. Zudem sei keine Förderung absehbar.
Eine Chance für die Realisierung einer Regio-Stadtbahn sehen die Gutachter noch in einem Korridoransatz, bei dem nur die Schwandorfer Strecke auf Regio-StadtbahnBetrieb umgestellt wird. Am Hauptbahnhof solle eine Stichstrecke Richtung Innenstadt abzweigen Beschluss im Stadtrat.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- die ÖPNV-Datengrundlage zu verbessern und das Verkehrsmodell fortzuschreiben;
- für den Regio-Stadtbahn-Korridoransatz eine Standardisierte Bewertung durchzuführen;
- einen potentiellen Stadtbahn-/Straßenbahn-Korridor zu ermitteln;
- die Realisierungschancen für eine Busbahn als Zwischenstufe für eine Stadtbahn/Straßenbahn zu untersuchen.
2010
Auch im Endbericht zum regionalen Nahverkehrsplan taucht das Wort ‚Stadtbahn’ nicht auf. Er fällt somit hinter die Ziele des ‚Regensburg-Plan 2005’ zurück.
2011
Zur Verbesserung der ÖPNV Datengrundlagen wird eine umfassende Haushaltsbefragung durchgeführt.
2012
Verkehrsmodell.
2014
In der Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2014 – 2020 ist formuliert:
„Die Stadtbahn wird zuerst als Nord–Süd-Trasse im Zusammenhang mit Überlegungen zur Verbesserung des gesamten ÖPNV-Systems auf Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit geprüft. Bei positivem Ergebnis wird die Planung zügig begonnen und, soweit möglich, schrittweise umgesetzt.“
2016
Im Januar wird an eine Bietergemeinschaft renommierter Planungsbüros, angeführt durch das Büro komobile w7 GmbH (Wien) der Auftrag für eine Studie zur „Einführung eines höherwertigen ÖPNV-Systems“ vergeben. Im April findet dazu eine Bürgerbeteiligung mit einem sogenannten Charette- Verfahren statt.
2017
Im Januar erhält der Stadtrat von der Verwaltung einen Zwischenbericht zur Studie ‚Höherwertiges ÖPNV-System’. Als für Regensburg geeignete Systeme kristallisieren sich sowohl eine Stadtbahn (Straßenbahn) als auch eine Busbahn heraus.
Anlässlich des Frühjahrsempfang von Bündnis90/Die Grünen im Mai betont Fraktionsvorsitzende Margit Kunc in ihrer Rede, wie unerlässlich ein zukunftsfähiges Nahverkehrssystem für eine wachsende Stadt wie Regensburg sei, sie hoffe sehr auf eine baldige Entscheidung pro Stadtbahn.
2017
Am 17. Oktober wird dem Stadtrat das Ergebnis der Nutzen-Kosten Untersuchung auf der Grundlage eines Kernnetzes mit zwei Linien vorgestellt. Es sollen zunächst zwei Linien fahren:
- Linie A fährt von Wutzlhofen über die Nibelungenbrücke, die Achse WöhrdstraßeD.-Martin-Luther-Straße – Hauptbahnhof – Galgenbergstraße und Hochschulcampus zum Uni-Klinikum.
- Linie B beginnt im Bereich Alex-Center und fährt ebenfalls über die Wöhrd- und D.-Martin-Luther-Straße zum Hauptbahnhof und entlang der Furtmayr- und Landshuterstraße nach Burgweinting.
Das Gutachten von komobile empfiehlt den Schwerpunkt ganz klar auf ein schienengebundenes System mit Tram, also Stadtbahn zu setzen. Für das erste Quartal 2018 wird der umfassende Endbericht angekündigt.
2018
Im Februar startet zum Ergebnis der Studie ein Online-Beteiligungsportal. Im April/Mai soll der Stadtrat entscheiden, ob endgültig die Weichen für ein schienengebundenes System Stadtbahn gestellt werden
2018
Am 19. Juni 2018 fällt im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen einstimmig und in der Stadtratssitzung am 28. Juni 2018 mit einer Gegenstimme folgender Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Basis der durchgeführten Untersuchung wird die Aufnahme der Planung zur Einführung einer Stadt- bzw. Straßenbahn beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Planungsschritte für das in der Untersuchung definierte Kernnetz vorzubereiten und durchzuführen.
- Das Kernnetz ist verbindlich. Im Zuge der Planung darf ein Abrücken davon nur erfolgen, wenn im Zuge der Planung hierfür hinreichend begründbare fachliche Erkenntnisse vorliegen und dadurch keine Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Projektes eintreten.
- Alle sonstigen Planungen der Stadt, die das Vorhaben Stadt-/Straßenbahn und seine Wirtschaftlichkeit tangieren, haben die Belange, die sich aus der Planung der Stadtbahn ergeben, vorrangig zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Trasse des Kernnetzes einschließlich der zugehörigen Betriebsanlagen eigentumsrechtlich zu sichern (Grunderwerb). Zu sichern sind darüber hinaus die Flächen zur perspektivischen Realisierung der Trassen für die westlichen und östlichen Netzerweiterungen.
- Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die in Frage kommenden Flächen für einen Betriebshof einschließlich der zu- und abführenden Betriebstrassen planerisch und eigentumsrechtlich zu sichern.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der SWR eine Organisations- und Personalstruktur für die Planungsphase zu erarbeiten und – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates – abzuschließen.