Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass sowohl die Staatliche Bibliothek Regensburg als auch die Hochschul- und Universitätsbibliotheken das Angebot „Click & Collect“ oder aber das Modell „kontaktlose Bibliothek“ den Bürger*innen unverzüglich wieder zur Verfügung stellen dürfen.
Begründung:
Seit dem 11. Januar ist im bayerischen Einzelhandel „Click & Collect“ erlaubt. Seither sind Shopping Malls, Möbelmärkte, Baumärkte und Buchgeschäfte zur Abholung von bereits online oder telefonisch erworbenen Waren geöffnet, kommunalen Büchereien und Universitäts-Bibliotheken aber wird diese Möglichkeit verwehrt.
Das StMWi hat anlässlich der Öffnungsentscheidung die hohe Bedeutung für den Einzelhandel hervorgehoben. Diese Wertschätzung genießen die Nutzer*innen von Bibliotheken nicht. Anderen Bundesländern liegt die Bildung ihrer Bürger*innen mehr am Herzen: In Berlin bleiben die Bibliotheken für den Leihbetrieb offen, in Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung auf anstehende Prüfungen. In unserem Nachbarland Baden-Württemberg erlaubt die Landesregierung sämtlichen Bibliotheken, einen Abholservice anzubieten.
Diese Entscheidung hat bei Bayerns Bürgerinnen und Bürgern, bei kulturellen und sozialen Einrichtungen, in der Bildungslandschaft Bayerns und bei den Bibliotheken selbst für sehr viel Unmut gesorgt. Es wird zurecht beklagt, dass die Schlechterstellung und Verweigerung von „Click & Collect“ diejenigen am härtesten trifft, die Bibliotheken in Pandemie-Zeiten am nötigsten brauchen.
Die Betroffenen sind insbesondere Schüler*innen, Studierende, kinderreiche Familien, sozial Benachteiligte und Senior*innen. Letztgenannte Gruppen können in der Regel auch nicht das erweiterte digitale Angebot vieler Büchereien wahrnehmen, weil sie nicht über die nötige technische Ausstattung und/oder Digitalkompetenz verfügen.
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