Digitale Sitzungsteilnahme – Möglichkeiten der neuen Gemeindeordnung ausschöpfen

Mit dem Gesetzentwurf auf Lt.-Drs. Nr. 18/13024 soll nun eine rechtssichere Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an der Sitzung kommunaler Gremien auf den Weg gebracht werden. Der
Gesetzentwurf sieht allerdings vor, dass die Kommune die digitale Sitzungsteilnahme auch in ihrer Geschäftsordnung verankern muss.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung beauftragt, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und
weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie durch den Bayerischen Landtag, dem Stadtrat einen Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung vorzulegen, der eine digitale Sitzungsteilnahme im Regensburger Stadtrat nach den Bestimmungen des neuen Art. 47a der
Bayerischen Gemeindeordnung zulässt.

Begründung:

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir beantragt, dass die Stadt sich für die Schaffung einer rechtssicheren Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Gremiensitzungen einsetzt. Es wurde berichtet, dass der Bayerische Städtetag hier gemeinsam mit anderen kommunalen Spitzenverbänden bereits im Gespräch steht. Als Resultat kann wahrscheinlich der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag auf Lt. Drs. Nr. 18/13024 gewertet werden.

Da es auf Basis der Mehrheitsverhältnisse im Bayerischen Landtag sehr wahrscheinlich erscheint, dass die Gesetzesänderung eine Mehrheit findet, sollte die entsprechende Geschäftsordnungsänderung bereits frühzeitig auf den Weg gebracht werden, um auf Grundlage der Neufassung der Gemeindeordnung die digitale Sitzungsteilnahme auch im Regensburger Stadtrat umfassend zu ermöglichen. Um keine Zeit dabei zu verlieren, kann eine entsprechende Ausarbeitung durch die Stadtverwaltung auch bereits während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens beginnen. Die Verstetigung der Einsetzung von Ferienausschüssen in dem Gesetzentwurf ist dagegen kritisch und sollte durch Möglichkeiten zur digitalen Sitzungsteilnahme ersetzt werden, da nur so eine umfassende Meinungsbildung in Stadtrat und anderen kommunalen Gremien
gewährleistet ist.

Initiator*innen:

Stefan Christoph
Wiebke Richter

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