Gesundheitsschutz ermöglichen: Digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen!

Dringlichkeitsantrag

Folgenden Antrag bitten wir in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 22.10.2020 zu behandeln.

Die Stadt Regensburg befürwortet die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für digitale Gremiensitzungen in kommunalen Kollegialorganen, ersatzweise zumindest für eine digitale Teilnahme an Sitzungen (hybride Sitzungen).

Dafür fordert der Stadtrat die Oberbürgermeisterin auf, sich im Bayerischen Städtetag, bei der Bayerischen Staatsregierung und gegenüber dem Bayerischen Landtag stark zu machen.

Begründung der Dringlichkeit:

Aktuell steigen die Corona-Inzidenzwerte wieder drastisch an. Gleichzeitig stehen aktuell viele Ausschusssitzungen und die Haushaltsberatungen an. Es ist daher dringend geboten, Möglichkeiten zum Infektionsschutz auch bei kommunalen Kollegialorganen deutlich auszuweiten, um einzelne Mitglieder des Stadtrats nicht von einer Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen auszuschließen.

Begründung:

Per IMS vom 8. April 2020 teilte das Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration den Kommunen mit, dass öffentliche Sitzungen als Videokonferenz derzeit ausgeschlossen seien. Das IMS verweist dabei implizit auf Art. 47 und 52 der Bayerischen Gemeindeordnung, die dem entgegenstehen. Gleichwohl hat der Bayerische Landtag durch Änderung seiner Geschäftsordnung inzwischen zumindest die Möglichkeit zu einer digitalen Teilnahme an seinen eigenen Ausschusssitzungen und die Herstellung der Öffentlichkeit per Videoübertragung geschaffen. Entsprechende Regelungen kann der Gesetzgeber auch, zumindest befristet, für kommunale Gremien herbeiführen.

Da aktuell die Corona-Inzidenzwerte auch in Regensburg wieder deutlich ansteigen und eine zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist, muss der Infektionsschutz hier gewahrt werden. Risikogruppen, egal ob ihr gesundheitliches Risiko mit bloßem Auge erkennbar ist oder nicht, dürfen nicht von der Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse abgehalten werden. Wir dürfen Stadtratsmitglieder, denen das Infektionsrisiko zu hoch ist, nicht vor die Wahl stellen, ob sie nun an einer Sitzung nicht teilnehmen und dadurch ggf. andere Stadtratsmitglieder durch den Mehraufwand belasten oder sich lieber einem schweren Gesundheitsrisiko aussetzen. Das wäre unsolidarisch und sicher das Gegenteil dessen, was man unter Inklusion versteht.

Ziel muss sein, hier eine längerfristige Lösung zu finden, die über regelmäßiges Lüften und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz hinausgeht. Dafür muss der Landesgesetzgeber die entsprechenden Regelungen treffen. Dass dies möglich ist, hat er selbst bewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Simon, Fraktionsvorsitzende
Stefan Christoph, Fraktionsvorsitzender

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