Einführung einer Kulturförderabgabe

Die Stadtverwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, unter welchen Voraussetzungen eine kommunale Kulturförderabgabe eingeführt werden kann. Die Abgabe soll etwa in Höhe der Hälfte der Einsparungen der Hoteliers erhoben werden. Die Einnahmen sollen zielgerichtet für Kulturaktivitäten in Hinblick auf die geplante Regiopolregion Ostbayern – Süd-und Westböhmen – Oberösterreich (OSWO) verwendet werden.

Begründung:

Der Bundesrat hat das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ Mitte Dezember 2009 gebilligt und damit die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19% auf 7% gesenkt.

Die Hotels und Beherbergungsbetriebe der Stadt profitieren von den kommunalen Investitionen in Tourismus, Kultur und Weltkulturerbe. Es ist eine Sache der Fairness, dass diejenigen, die von der Attraktivität Regensburgs in einem besonderen Umfang profitieren (ca. 570 Tausend Gästeübernachtungen in Hotels, ca.40 Tausend in Gasthöfen, insgesamt 710 Tausend in 2008), sich auch weiterhin angemessen an der Finanzierung beteiligen, genauso wie es die Regensburger Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern tun. Die zielgerichtete Verwendung der Kulturförderabgabe für kulturelle Aktivitäten im Rahmen des Regiopolregionsraumes Ostbayern-Südböhmen-Westböhmen-Oberösterreich (OSWO) würde der angestrebten internationalen Ausrichtung Regensburgs im Kulturbereich entsprechen. Dafür sind jedoch derzeit keine Mittel vorhanden, da sich die Steuereinnahmen für Regensburg durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verringern.

Die Beschlussfassung über die konkrete Verwendung behält sich der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

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