23.03.2022, TOP 4, Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Beschlussziffer 2 wird folgendermaßen geändert:
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei sämtlichen zukünftigen Bauleitplanverfahren und auch bei vereinfachten Verfahren zu prüfen, welche maximalen Festsetzungen in Bezug auf Energie und Klima im Einzelfall getroffen werden können. Zur Evaluierung dieser Möglichkeiten werden Klimagutachten und Energiekonzepte in jedem künftigen Bauleitplanverfahren verpflichtend. Der sich daraus ergebende Festsetzungs- oder Regelungsrahmen soll mit dem Ziel ausgeschöpft werden, Klimaneutralität bei der Erzeugung von/Versorgung mit Wärme und Strom zu erreichen, insbesondere durch den Einsatz von Photovoltaik und das Verbot von fossilen Energieträgern.
Begründung:
Die Stadt Regensburg hat sich in eigenen übergeordneten Klima- und Umweltschutzkonzepten dem Ziel verschrieben, bei der Bauleitplanung Belange des Klimaschutzes zu priorisieren und Effizienz- wie Klimaschutzpotenziale über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu prüfen (siehe Leitbild Energie und Klima). Um dieser Maßgabe zu entsprechen, muss jetzt mehr getan werden. Die Beschlüsse der aktuellen Vorlage „Energie und Klima in der Bauleitplanung“ reichen nicht aus. Die Dringlichkeit der Klimakrise erfordert eine konkretere Festsetzung der erforderlichen Maßnahmen in der Bauleitplanung. Darunter fällt notwendigerweise, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden. Die Installation von bspw. Gasheizungen im Neubau ist klimapolitisch schlichtweg nicht mehr vertretbar, weshalb die Beschlussfassung auch dahingehend konkretisiert werden sollte. Andernfalls wird die Stadt Regensburg ihren eigenen Anforderungen nicht gerecht.
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