Beschlusstext:
Städtische Grundstücke, die als Gewerbegrundstücke ausgewiesen sind oder werden, werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern in Erbpacht vergeben. Ausnahmen sind ausdrücklich vom Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss zu beschließen.
Begründung:
Im Januar 2020 hat der Grundstückausschuss der Stadt Regensburg beschlossen, dass städtische Grundstücke zu Wohnungszwecken grundsätzlich nur noch in Erbpacht vergeben werden. Begründet wurde der Beschluss richtigerweise damit, dass Grund – gerade in einer wachsenden Stadt wie Regensburg – ein knappes Gut darstellt, das auch für kommende Generationen im Einflussbereich der Stadt Regensburg erhalten werden soll. Durch die Vergabe in Erbpacht behält die Stadt Regensburg Steuerungsmöglichkeiten über die Grundstücke. Selbiges muss auch für Grundstücke, die als Gewerbegebiete ausgewiesen sind und bisher nicht von der Vergabe in Erbpacht betroffen sind, gelten.
Im Sinne einer nachhaltigen Grundstückspolitik und um langfristig ein Gewerbeflächenportfolio mit Flächen unterschiedlicher Lage und Größe aufzubauen, müssen Gewerbegrundstücke im Besitz der Stadt Regensburg verbleiben und in Erbpacht vergeben werden. Bei einer Vergabe im Erbbaurecht fallen die Flächen nach einer Betriebsaufgabe an die Stadt Regensburg zurück und gehen nicht in den freien Markt über.