Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Ausschuss zu berichten, wie viele Anträge auf Installation einer PV-Anlage im Altstadtbereich seit der am 6. Juli 2022 vollzogenen Streichung des § 8 Abs. 3 aus der Altstadtschutzsatzung eingegangen sind und wie viele Anträge davon positiv beschieden wurden, sowie die häufigsten Gründe für die Ablehnungen von Anträgen darzulegen.
Begründung:
Ziel der Streichung des § 8 Abs. 3 der Altstadtschutzsatzung war es, PV im Satzungsbereich zu ermöglichen. Begründet wurde die Streichung mit dem Klimaschutz. Die Verwaltung wird gebeten, über ihre Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis seit der Streichung zu berichten.