Erhöhte Förderung des Bundes zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs ausschöpfen

Die Stadt Regensburg beantragt Mittel im Rahmen des Förderprogramms zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland des Bundes, um die Geh- und Radwege entlang der Bahnbrücken (Prüfening, Schwabelweis und Sinzing) zu verbessern und auszubauen.

Begründung:

Der Bund unterstützt Aktivitäten, um eine attraktive Mobilität voranzubringen. Dafür hat der Bund das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt. Bisher betrug die Förderbarkeit entsprechender Radinfrastrukturprojekte 75%.

Das BMVI erhöht die Förderquoten in einzelnen Förderprogrammen des Radverkehrs im Zuge des am 03. Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspaket zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise der Bundesregierung.

Laut BMVI wird „gleichzeitig der Eigenanteil der geförderten Länder und Kommunen gesenkt. Für das Programm zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland gelten folgende erweiterte Förderbedingungen: Für alle ab dem 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 geförderten Modellvorhaben gelten höhere Förderquoten von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. bis zu 100% für finanzschwache Kommunen.“

Die Verbesserung der Geh- und Radwegeverbindungen ist ein übergreifendes politisches Ziel. Das Förderprogramm bietet sich in Regensburg für die Brücken über die Donau in Schwabelweis und in Prüfening an.

Diese erhöhte Förderquote von 80% im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland sollte in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die erhöhte Förderquote auch für das sich bereits in Planung befindliche Projekt „Geh- und Radwegeverbindung im Bereich der Eisenbahnbrücke Sinzing“ genutzt werden kann.

Im Maßnahmenbeschluss über die Geh- und Radwegeverbindung im Bereich der Eisenbahnbrücke Sinzing (Beschlussvorlage VO/20/16360/65 vom 26.02.2020) steht, dass die Finanzierung durch Zuweisungen des Freistaates Bayern gem. Art. 13 c FAG und gem. Art. 2 BayGFVG geleistet wird, durch die Gemeinde Sinzing und die Stadt Regensburg. Für die vorläufige Finanzierungsübersicht wurde für das Gesamtprojekt ein Fördersatz von mind. rund 70% der zuwendungsfähigen Kosten unterstellt. Durch das Förderungsprogramm des Bundes könnten bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

Quelle:
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Investive_Massnahmen/investive_massnahmen_node.html

Initiator*innen:
Stadträtin Maria Simon
Stadtrat Hans Teufl
Stadtrat Michael Achmann

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