Erstattung Betreuungsaufwendungen

Dem § 2 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) wird ein neuer Absatz angefügt:
„Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte, denen durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil bei Betreuungsverpflichtungen gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen entsteht, wird für das Heranziehen einer Hilfskraft eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro je Sitzungsstunde gewährt.“

Begründung: Durch die Änderung soll es Stadträt*innen mit Betreuungsverpflichtung gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erleichtert werden, ihre Aufgabe im Stadtrat wahrzunehmen.

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