Flüchtlinge in Regensburg

Stadtratsplenum, 17.12.2015:

In der letzten Stadtratssitzung des Jahres wurde ein umfangreiches Papier zur Situation der Flüchtlinge und zum Thema Asyl vorgelegt.

Stadträtin Maria Simon lobte ausdrücklich die Willkommenskultur, die Oberbürgermeister Wolbergs vorbildlich prägt und das Engagement der Verwaltung und der vielen Freiwilligen, die hier in Regensburg diese Aufgabe so hervorragend bewältigen. Viele Regensburgerinnen und Regensburger engagieren sich mit großem Einsatz in der Betreuung der Flüchtlinge. Im verabschiedeten Stellenplan, dem die CSU nicht zugestimmt hat, sind 33,5 Stellen für die Betreuung von Flüchtlingen vorgesehen, da ehrenamtliche Arbeit an ihre Grenzen kommt.

Zur aktuellen Situation:

In Regensburg befinden sich derzeit – inklusive der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – ca. 2000 Asylsuchende. Die erwachsenen Geflüchteten und die Familien verteilen sich auf die vorläufige Erstaufnahmeeinrichtung in der Zeißstr. und Landshuterstr., auf die Notfallunterkünfte in der Clermont-Ferrand-Halle, der Sporthalle Nord und im Bürgerstift St. Michael und in die Gemeinschaftsunterkünfte und einige wenige dezentrale Unterbringungen. Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für die Erstaufnahmestelle. In der Zeißstr. ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor Ort, dort kann auch ein Asylantrag gestellt werden.

Eine Erstaufnahmeeinrichtung wird im Gebäude der ehemaligen Bajuwarenkaserne Ende 2016 fertiggestellt werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte sollen im Stadtgebiet nach derzeitigen Entwicklungen 1.800 Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen. Ende Januar 2016 ist mit der Fertigstellung der Unterkunft am Weinweg zu rechnen. Eine weitere Unterkunft wird im Stadtsüden geplant. Im Stadtosten werden mit Unterstützung privater Investoren weitere Gemeinschaftsunterkünfte entstehen. Ziel ist es, die Notunterkünfte wieder aufgeben zu können.

Die 264 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in gesonderten Einrichtungen untergebracht. Hier ist das Amt für Jugend und Familie zuständig. Anders als in anderen Städten können die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge je nach ihrer Entwicklung auch nach ihrem 18. Geburtstag in den Jugendhilfeeinrichtungen bleiben.

Um die anstehenden Aufgaben weiterhin effektiv bewältigen zu können, beabsichtigt die Stadt, in einem eigenen neuen Integrationsamt die Kräfte zu bündeln.

Download: Informationen zum Thema Asyl (1,6 MB)

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