Förderprogramm Energieeinsparung

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Als Beitrag zur Erfüllung des Klimaschutzziels legt die Stadt Regensburg ein kommunales „Förderprogramm Energieeinsparung“ auf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Vorarbeiten durchzuführen und sich bei der Erstellung der Förderkriterien an den bundes- und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen und den kommunalen Förderprogrammen anderer Städte zu orientieren.

3. Anträge auf finanzielle Förderung sollen vor allem für folgende Maßnahmen gestellt werden können:
(1) Altbausanierung: Außenwände und Fenster, Kraft-Wärme-Kopplung, thermische Solaranlagen
(2) Nahwärme: Förderung von Wärmenetzen aus regenerativen Quellen
(3) Passivhäuser über die bestehenden Förderungen hinaus, bzw. Sonnenhäuser, wenn sie ohne Zusatzenergie betrieben werden.

4. Notwendige Finanzmittel in Höhe von jährlich 200.000 Euro sind ab dem nächsten Haushaltsjahr bereitzustellen.

5. Für die Bearbeitung der Anträge sind personelle Ressourcen im dafür notwendigen Umfang bereit zu stellen.

Begründung:

Viele Kommunen unterstützen die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Auch die Stadt Regensburg sollte ein so wichtiges Instrument städtischer Klimapolitik einsetzen.

So gibt beispielsweise die Stadt München an, über die im Jahr 2005 geförderten Maßnahmen eine fortwirkende Primärenergieeinsparung von rund 21.800 MWh erreicht zu haben. Die parallele Reduktion der CO2-Emission betrage rund 5.900 t.

Neben der Umweltentlastung sind die Beschäftigungswirkung und die Wirtschaftsbelebung wichtige Argumente für die Einrichtung eines eigenen kommunalen Förderprogramms. Das Programm kann Investitionen auslösen, die gut 10-mal so hoch sind wie die Fördersummen.

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