Bei Baustellen, die die Benutzung von Geh- und Radwegen beeinträchtigt, wird der Radverkehr zukünftig auf der Straße geführt.
Begründung:
Bei Baustellen, die Fuß- und Radwege gleichermaßen beeinträchtigen, wird in der Regel das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), teilweise ergänzt mit dem Zusatz ‚Radfahrer bitte absteigen und schieben’ verwendet. Diese Regel ist für Radfahrerinnen und Radfahrer ein Ärgernis und wird zudem selten befolgt. Für die Fußgängerinnen und Fußgänger birgt diese Regelung ebenfalls Gefahren, weil es regelmäßig zu Konfliktsituationen kommt.
Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass der Radverkehr auf der Straße geführt wird, je nach Situation entweder abmarkiert oder frei, gegebenenfalls mit einer angemessenen Geschwindigkeitsbeschränkung. Die dadurch möglicherweise entstehende Beeinträchtigung für weitere Verkehrsteilnehmer muss im Sinne einer ausgewogenen Gleichbehandlung in Kauf genommen werden.
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