Fortentwicklung des Ausländerbeirats zu einem Integrationsbeirat

Der Stadtrat möge beschließen:
(1) Der Ausländerbeirat wird zu einem Integrationsbeirat fortentwickelt, der für die Belange aller in Regensburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund zuständig ist.
(2) Der Aussiedlerbeirat wird abgeschafft.
(3) Die Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat wird durch beigefügte Integrationsbeiratssatzung ersetzt.

Begründung:

Der Ausländerbeirat bei der Stadt Regensburg war Anfang der neunziger Jahre eingerichtet worden, um das gegenseitige Verständnis zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung zu fördern und die Lebensverhältnisse der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu verbessern. Er hat die Aufgabe, den Regensburger Stadtrat in allen Fragen zu beraten, die die ausländische Bevölkerung betreffen.

Die Rahmenbedingungen, in denen der Beirat in den vergangenen Jahren arbeiten musste, sind nicht mehr praxistauglich. Statt der fünfzehn stimmberechtigten Mitglieder gehören dem Gremium seit Jahren wegen Wegzug und Einbürgerung nur noch zwei Personen an. Die Regel, dass stimmberechtigte Mitglieder mit ihrer Einbürgerung Sitz und Stimme im Beirat verlieren, ist spätestens seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die bereits vor acht Jahren erfolgt war, überholt.

Außerdem ist es nicht zweckmäßig, dass es mit dem Ausländer- und dem Aussiedlerbeirat zwei Beiräte gibt, die für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern zuständig sind. Es ist deshalb sinnvoller, den Aussiedlerbeirat abzuschaffen und den bisherigen Ausländerbeirat zu einem Integrationsbeirat fortzuentwickeln, dem sowohl ausländische als auch eingebürgerte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Spätaussiedler und andere in der Integrationsarbeit erfahrene Menschen angehören.

Integrationsbeiräte sind in Bayern beispielsweise bereits in Würzburg, Erlangen, Bamberg und im Landkreis Oberallgäu eingerichtet worden. Mit einer solchen Umstrukturierung wird der geänderten Situation Rechnung getragen, die sich für die Stadt aus der kontinuierlichen Zuwanderung und der langfristigen Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten ergibt.


Anlage: Gegenüberstellung geltende Satzung Ausländerbeirat und Satzungsvorschlag Integrationsbeirat

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