Freistellung von Mitarbeiter*innen zur Betreuung eigener Kinder aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten

Änderungsantrag zu TOP 30 der Stadtratssitzung vom 28. Mai 2020:

Der erste Absatz der Beschlussvorlage zu TOP 30 wird wie folgt neu gefasst:

1. Die Stadt Regensburg stellt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Zwecke der Betreuung ihrer unter 12-jährigen Kindern oder der Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger aufgrund coronabedingter Schließung von Betreuungs- bzw. (Tages-)pflegeeinrichtungen, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin unter Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge von der Arbeitsleistung frei, soweit die Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als notwendig anzusehen ist.

Begründung:

Nicht nur Kinder werden von ihren Angehörigen gepflegt und in ihrer Tagesstruktur unterstützt. Auch pflegebedürftige Erwachsene, die von ihren Angehörigen unterstützt werden, sind häufig von der coronabedingten Schließung von (Tages-)pflegeeinrichtungen betroffen und müssen zuhause versorgt werden. Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie fallen die Betreuungsangebote weg, was Mitarbeiter*innen der Stadt Regensburg unter Umständen vor große Herausforderungen stellt. Als vorbildliche Arbeitgeberin möchten wir auch dieses soziale Engagement unserer Mitarbeiter*innen (in Form von bezahlter Freistellung) unterstützen, bzw. weiterhin ermöglichen.

Initiative: Stadträtin Theresa Eberlein, Stadträtin Wiebke Richter

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