Pressemitteilung
Bestärkt durch den erst in der letzten Woche ergangenen Urteilsspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben die Grünen im Regensburger Stadtrat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt.
Mit dem Urteil stellte der BayVGH fest, dass Gemeinderäte dazu verpflichtet sind, bei der Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Parteien Rechnung zu tragen.
„Wir sind die drittstärkste Partei im Regensburger Stadtrat, haben aber nur in 3 von 16 Ausschüssen einen Sitz,“ so die Fraktionsvorsitzende Margit Kunc. Schuld daran sei das sog. d’Hondtsche Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen, das in Regensburg angewendet wurde und die großen Parteien bevorzugt. Um zu verhindern, dass eine Partei zu Lasten einer anderen überrepräsentiert ist, hat das Gericht nun die Anwendung dieses Berechnungsverfahren in bestimmten Fällen untersagt und eine Sitzverteilung nach Hare Niemeyer empfohlen. „Damit wären wir in 12 Ausschüssen vertreten und hätten mehr Möglichkeiten, unserem Wählerauftrag nachzukommen,“ so Kunc.
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