Die Verwaltung wird gebeten darüber zu berichten, wie viele behinderte Schülerinnen und Schüler im soeben begonnenen Schuljahr Regelschulen in der Stadt Regensburg besuchen, wie viele Anträge von Eltern auf Unterrichtung in Regelschulen aus welchen Gründen abgelehnt wurden, wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulbegleiter gestellt und genehmigt wurden und welche Kosten hierfür und für die bisher notwendigen Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen, materielle Ausstattung der Schulen, Transportkosten) bei der Stadt Regensburg verblieben sind und nicht vom Bezirk oder Freistaat übernommen wurden.
Begründung:
Aufgrund der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung wurde das bayerische Unterrichtsgesetz zum 1. August 2011 dahin gehend geändert, dass es mittlerweile auch Kindern, die sich nicht ‚aktiv’ am Unterricht beteiligen können, den Besuch der Regelschule erlaubt. Die Eltern – und nicht die Ämter – entscheiden, ob sie ihr behindertes Kind auf die Regelschule oder auf die Förderschule schicken. Ausnahmen sind nur bei erheblichen Mehraufwendungen vorgesehen oder wenn ein behindertes Schulkind sich oder seine Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet.
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