Folgenden Antrag bitten wir im zuständigen Gremium zu behandeln:
Die Verwaltung berichtet einmal jährlich bei den Haushaltsberatungen über rückständige Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren) und über damit in Zusammenhang stehende Forderungen der Stadt.
Berichtet werden soll insbesondere über Anzahl und Volumen an offenen Forderungen, an zweifelhaften Forderungen und an uneinbringlichen Forderungen sowie über Anzahl und Volumen der Stundungen und Niederschlagungen. Aus welchem Jahr die Steuerschuld stammt, soll ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus ist zu erläutern, welche Maßnahmen jeweils bereits ergriffen wurden, um die Zahlungen zu erwirken.
Begründung:
Es reicht nicht aus, im Rechenschaftsbericht lediglich den Gesamtbetrag im Nachhinein bekanntzugeben. Regelmäßige und möglichst transparente Information der Mitglieder des Stadtrates ist notwendig, damit nach dem Grundsatz der Haushaltsklarheit das Ausfallsrisiko für die mittelfristige Finanzplanung besser beurteilt werden kann. Sie kann dazu beitragen, dass bessere Kenntnis über mögliche Steuerausfälle herrscht.
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